ESF-Förderperiode 2007 - 2013
Fortführung des Programms Schulverweigerung – Die 2. Chance
Mit der Initiative JUGEND STÄRKEN fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die soziale, schulische und berufliche Integration junger Menschen mit schlechteren Startchancen.
Das Ministerium entwickelt die Initiative JUGEND STÄRKEN anhand der bisherigen Umsetzungsergebnisse der Programme Kompetenzagenturen, Schulverweigerung – Die 2. Chance und Jugendmigrationsdienste weiter und optimiert die individuellen Unterstützungsangebote für junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf.
Zu diesem Zweck werden die Programme Schulverweigerung – Die 2. Chance und Kompetenzagenturen ab dem 01.09.2011 bis zum 31.12.2013 mit neuen Akzenten fortgeführt.
Grundlage für die Förderung sind die Förderleitlinien, die rechts zum Download bereit stehen.
EU-Verordnungen und Rechtsgrundlagen
Für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds sind neben den Strukturfondsverordnungen auch andere Rechtsgrundlagen relevant.
Auf dieser Seite können Sie die EU-Verordnungen zur Förderperiode 2007 - 2013 herunter laden.
Weiterführende Informationen und weitere allgemeine Rechtsgrundlagen der Europäischen Union zum Thema finden Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds.





Förderleitlinien 2011-2013